Wir sind persönlich für Sie da: Mo - Fr von 8:30 - 17:00 Uhr
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Gemeinsam arbeiten wir daran, LohnXpert für Sie zu einem einzigartigen Erlebnis zu machen – auch in schwierigen Zeiten. Sie erleben es in der täglichen Praxis immer wieder: Die vielen Detailfragen, die ständigen Gesetzesänderungen und die zahlreichen sich ändernden Vorgaben der Träger der Sozialversicherungen und des Fiskus machen die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung manchmal wirklich nicht leicht.
Dabei könnte man schnell schwarzsehen.
LohnXpert schlägt ganz neue Wege ein: Damit Sie die Welt der Entgelt- und Lohnabrechnung wieder so bunt sehen, wie sie eigentlich ist, sind wir ab sofort mit LohnXpert an Ihrer Seite. Bei allen entscheidenden Fragen rund um die betriebsprüfungssichere Lohn- und Gehaltsabrechnung sind Sie ab sofort auf der sicheren Seite. Das ist unser Versprechen, das wir Ihnen mit LohnXpert geben.
Beispiel: Maßnahmen zur Mitarbeitergesundheit
In LohnXpert erhalten Sie eine vollständige Übersicht Ihrer Optionen.
Sind die Maßnahmen „im betrieblichen Interesse“, dürfen Sie sie abgabenfrei anbieten. Scheidet das aus, greifen Sie auf den 600-Euro-Freibetrag für Gesundheitsleistungen zurück. Doch wie funktioniert der?
In LohnXpert finden Sie ein praktisches Schaubild mit allen Regeln und Ausnahmen, die dabei gelten.
So wird selbst aus dem kompliziertesten Sachverhalt ein einfacher Entscheidungsbaum.
Gesetze, Beschlüsse, Vorgaben der Träger, der Sozialversicherungen und des Fiskus – alles ändert sich stetig. Das macht die Lohnbuchhaltung nicht immer einfach.
Mit LohnXpert werden diese laufenden Änderungen nicht mehr zur Zerreißprobe. Wir informieren Sie alle 4 Wochen über alle Themen rund um die Lohnbuchhaltung.
Beispiel: neues Prüfverfahren bei Registrierkassen
Seit Juni 2022 gibt es eine neue Prüfstufe beim Prüfverfahren ihrer Registrierkasse: das Auslesen der TSE. Doch wo findet man die TSE und welche Voraussetzungen muss ihre Registrierkasse nun zwingend erfüllen?
Diese Antwort und weitere wichtige Informationen, wie Übergangsfristen, haben wir kompakt und übersichtlich zusammengefasst.
Sie sehen: Mit LohnXpert behalten Sie IMMER den Überblick – und erledigen Ihren Job gewissenhaft und prüfungssicher.
Da neue Gesetzestexte von Juristen aufgesetzt werden, wird meistens nicht daran gedacht, dass Lohnbuchhalter diese in den Betrieben auch in die Praxis umsetzen müssen. Was diese Gesetze genau bedeuten und wie Sie diese Vorschriften richtig anwenden, wird bei diesem „Fachchinesisch“ häufig nicht klar deutlich.
Bei LohnXpert ist jeder einzelne Artikel aus Sicht eines Lohnbüros geschrieben. Deshalb sind alle Tipps, Gestaltungsmöglichkeiten & Beispiele sofort anwendbar. Sie werden bei uns niemals unkommentierte Gesetzestext-Zitate finden, sondern immer eine fertige Lösung mit Beispielen!
Beispiel Stundenerfassung:
Damit das Mindestlohngesetz eingehalten wird, gibt es teils strenge Dokumentationspflichten. Doch welche Branchen betrifft das und was genau muss dokumentiert werden?
LohnXpert liefert nicht nur übersichtliche Schaubilder als Erklärung, sondern auch Checklisten und Vordrucke, mit denen sie die Gesetzesvorgaben direkt in ihre alltägliche Praxis umsetzen können.
Statt Bleiwüsten oder seitenweise Juristendeutsch erfassen Sie bei LohnXpert alles auf einen Blick. LohnXpert veranschaulicht selbst komplexe Lohnsteuerthemen mithilfe von sofort verständlichen Grafiken.
Wo andere staubtrocken und mit Juristendeutsch daherkommen, werden alle Themen von LohnXpert für Sie grafisch aufbereitet.
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Ich schätze die moderne Aufmachung des Magazins. Da sage nochmal jemand, Lohnbuchhaltung wäre staub trocken.
Aktuelle Themen werden verständlich vermittelt und mit anschaulichen Grafiken visualisiert.
Im Gesamtpaket ein gelungenes Magazin!
Martin Scharrel aus Pinneberg
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